Das Bild ist schwarz-weiß. Auf ihm ist ein Schild abgebildet. Die Überschrift: Bekanntmachung. Der Text: In Karlberg wurden standgerichtlich erschossen am 21. Februar 1945 der Grenadier G. und der Obergefreite der Luftwaffe G. und am 26. Februar 1945 der Gefreite B. und der Pionier H. Die Hingerichteten sind als Fahnenflüchtige und Drükeberger über das Haff gekommen. Sie scheuten den Heldentod vor dem Feinde und starben den Tod in Schimpf und Schande. Unterschrift: Das Standgericht.
Die Bildunterschrift lautet: „Bekanntmachung eines Standgerichts in Karlberg.“
Am 30. März 1945 wurde der Obergefreite Gottfried Ellinger am
Straßenrand unweit von Schlüchtern erhängt. Wegen Fahnenfucht
war der 29jährige zum Tode verurteilt worden.
Richter und Vollstrecker war das „Fliegende Standgericht“ des Major
Erwin Helm: ein mobiles Militärgericht, welches Desertionen
an der Front ahnden und Auflösungserscheinungen angesichts des
nahenden Kriegsverlustes unterdrücken sollte.
Soldaten, die abseits ihrer Einheiten angetroffen wurden, konnten
im Rahmen einer Scheinverhandlung sofort verurteilt und hingerichtet
werden. Über Ellinger wurde berichtet, dass er sich lediglich
die ihm zustehende Verpflegung hatte besorgen wollen.
Die Menschen, die wie Gottfried Ellinger durch das „Fliegende
Standgericht“ verurteilt waren, wurden öffentlich exekutiert. Ihre
Kameraden mussten die Hinrichtung mit ansehen.
Die Opfer dieser Willkürjustiz wurden zudem als Feiglinge oder
Verbrecher gebrandmarkt, indem man ihnen Schilder um den Hals
hängte, auf denen die vorgeworfenen Vergehen zu lesen waren.
Zur Abschreckung blieben die Toten mehrere Tage hängen.
Ein geknotetes Drahtseil im Grab Ellingers zeugte von dessen Schild,
das ihn als Deserteur bloß stellte.
Die Opfer, die von der Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg verurteilt
und hingerichtet wurden, standen noch viele Jahrzehnte im
Ruf, Verbrecher und Verräter zu sein. Sie wurden lange Zeit nicht
rehabilitiert. Erst 2009 hob der Bundestag die letzten Urteile
der NS-Justiz gegen Deserteure auf.
Gottfried Ellinger war Soldat.
Er wurde am 30. März 1945 erhängt.
Das war in Schlüchtern.
Gottfried Ellinger ist von seiner Truppe weggegangen.
Er wollte sich Essen holen.
Deshalb wurde er erhängt.
Das wurde vom Fliegenden Stand-Gericht entschieden.
Das Fliegende Stand-Gericht war eine Person.
Die Person konnte Soldaten verurteilen.
Das Fliegende Stand-Gericht bestrafte Soldaten.
Die Soldaten wurden erhängt.
Alle anderen Soldaten
mussten dabei zuschauen.
Die ermordeten Soldaten hatten ein Schild um den Hals.
Auf dem Schild stand,
warum die Soldaten ermorde wurde.
Man sagte die Soldaten waren Feiglinge
und Verbrecher.
Gottfried Ellinger war Soldat.
Am 30. März 1945 wurde Gottfried Ellinger
am Straßen-Rand erhängt.
Das ist in der Nähe von Schlüchtern passiert.
Er wurde verurteilt,
weil er nicht bei seiner Truppe geblieben ist.
Das nannte man Fahnen-Flucht.
Er wurde vom Fliegenden Stand-Gericht verurteilt.
Das Fliegende Stand-Gericht war eine Person,
die Soldaten verurteilen konnte.
Die verurteilten Soldaten wurden sofort ermordet.
Die Ermordungen waren zur Abschreckung.
Andere Soldaten sollten dadurch
bei ihrer Truppe bleiben.
Und sie sollten weiter kämpfen.
Gottfried Ellinger wollte sich eigentlich nur sein Essen holen.
Das Fliegende Stand-Gericht verurteilte Soldaten.
Diese Soldaten wurden sofort ermordet.
Alle anderen Soldaten aus der Truppe
mussten es mit ansehen.
Die ermordeten Soldaten hatten ein Schild um den Hals.
Auf dem Schild stand,
warum die Soldaten ermordet wurden.
Durch die Schilder sollten alle sehen,
dass die ermordeten Soldaten Feiglinge
und Verbrecher waren.
Die Toten blieben mehrere Tage hängen.
Das sollte die anderen Soldaten abschrecken.
Im Grab von Gottfried Ellinger war ein Stück Draht-Seil.
Daran war das Schild um seinen Hals festgemacht.
Das geknotete Drahtseil
im Grab
hielt das Schild vom
fahnenflüchtigen Feigling
zur Abschreckung
erhängt
verurteilt wegen Desertion
hatte sich doch nur Verpflegung
besorgen wollen